2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz tritt am 01.08.2013 in Kraft
Sachverständige für Immobilienbewertung können auf der Grundlage des aktualisierten 2. Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – 2. KostRMoG) bei Ihrer Arbeit für Gerichte zukünftig Stundensätze in Höhe von 90,00 €/Stunde zzgl. MwSt. in Rechnung stellen. Die Novellierung des Gesetzes, welche auch die Novellierung des JVEG beinhaltet, greift bei allen ab dem 01.08.2013 eingegangenen […]
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