Erbschaftsrecht

Marktwertgutachten für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Immobilienbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Erbschaftssteuer

Bereits vor einigen Jahren hat der BGH das alte Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz als verfassungswidrig eingestuft. Im Jahr 2008 einigte sich die damalige große Koalition auf entsprechende gesetzliche Neuregegelungen, die am 01.01.2009 in Kraft traten. Da die Ausführungsbestimmungen erst sehr viel später veröffentlicht wurden, verzögerte sich die Bearbeitung der Erbschaft- und Schenkungsteuerangelegenheiten bei vielen Finanzämtern. Aufgrund der gesetzlichen Änderungen nehmen die Finanzämter jetzt Bewertungen nach dem aktuellen Bewertungsgesetz vor, die in vielen Fällen zu massiven Überbewertungen führen. Entsprechend groß ist die Verunsicherung bei Erben und Beschenkten.

Erst gestern rief mich eine besorgte Erbin, Frau Dr. Sonntag, an:

Frau Hänel, stellen sie sich vor, das Finanzamt hat das kleine, modernisierungsbedürftige Haus meiner verstorbenen Tante mit mehr als 200.000 Euro bewertet. Für diesen Preis kann ich es doch niemals verkaufen! Und jetzt soll ich bis Ende des Monats auch noch fast 36.000 Euro Erbschaftsteuer an das Finanzamt überweisen. Frau Hänel, können Sie mir das bitte mal erklären?

Ich habe geantwortet:

Natürlich, Frau Dr. Sonntag, das kann ich. Weil ich jeden Tag Fragen von besorgten Erben bekomme, habe ich in letzter Zeit die vielen Fragen zu dem Thema gesammelt und daraus zeitgemäß ein kleines Lexikon gemacht.

Sollten Sie darüber hinaus weitere Informationen benötigen, so rufen Sie mich unter 03722.699886 an oder schreiben Sie mir eine E-Mail an info@immobilienbewertung.ws. Ich helfe Ihnen gern.

Silke Hänel von der IHK Chemnitz öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

PS: Ach übrigens, Frau Dr. Sonntag weiß jetzt nicht nur worauf sie achten muss. Das zuständige Finanzamt hat den Grundbesitzwert für das Haus der Tante dank unseres mängelfreien Gutachtens auf 75.000 Euro reduziert. Ihre Steuerlast hat sich dadurch um fast 25.000 Euro verringert.

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