Energie

Hilfe bei Energieausweisen und GEG 2023

Wir erstellen Ihren Energieausweis.

Energieausweis
Energieausweis

Wir erstellen Ihren Energieausweis nach dem neuen GEG (Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden, vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728), das durch Artikel 18a des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237) geändert worden ist.)

Nach dem Willen des Gesetzgebers ist ein Energieausweis im Falle eines rechtsgeschäftlichen Eigentumsüberganges (Verkauf) oder einer Neuvermietung vorzulegen.

 

 

 

Sollten Sie darüber hinaus weitere Informationen benötigen, so rufen Sie mich unter 03722.699886 an oder schreiben Sie mir eine E-Mail an info@immobilienbewertung.ws. Ich helfe Ihnen gern.

 

Silke Hänel von der IHK Chemnitz öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke

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