Energieausweis
Am 1. Mai 2014 ist die zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten. Schon seit einigen Jahren wird über das Thema „Energieausweis“ und „EnEV“ in den Medien und der Presse immer mal wieder berichtet. Eigentlich war ja schon in den letzten Jahren ein Energieausweis bei Verkauf oder Neuvermietung Pflicht, aber kaum einer hielt sich bisher an die Regelungen.
Ab dem 01.05.2014 wird es für Verkäufer und Vermieter aber nun wirklich ernst, denn es drohen Abmahnungen und erhebliche Bußgelder!
Entsprechend groß ist die Verunsicherung bei Eigentümern und auch bei Maklern.
Erst gestern rief mich ein Eigentümer, Herr Franke, an:
„Frau Hänel, brauche ich jetzt wirklich einen Energieausweis? Und, ich möchte eine Anzeige für den Verkauf unseres Elternhauses in der Zeitung schalten, aber ein Freund sagte mir, es müssen irgendwelche Mindestangaben in der Anzeige stehen, sonst drohen mir sogar Bußgelder? Frau Hänel, können Sie mir das bitte mal erklären?“
Ich habe geantwortet:
„Natürlich, Herr Franke, das kann ich. Weil ich jeden Tag Fragen von besorgten Eigentümern bekomme, habe ich die letzten Wochen die vielen Fragen zu dem Thema gesammelt und daraus zeitgemäß in ein kleines E-Book gemacht.“
Wenn es Ihnen wie Herrn Franke geht und Sie lauter Fragezeichen im Kopf haben, dann finden Sie in meinem neuen E-Book Antworten auf die wichtigsten 34 Fragen zum „Energieausweis“ und „EnEV 2014“. Tragen Sie einfach Ihre E-Mailadresse in das nachstehende Feld ein und Sie erhalten das E-Book umgehend kostenlos zugesandt.
Sollten Sie darüber hinaus weitere Informationen benötigen, so rufen Sie mich unter 03722.699886 an oder schreiben Sie mir eine E-Mail an info@immobilienbewertung.ws. Ich helfe Ihnen gern.
So, nun wünsche ich Ihnen viel Spaß bei der Lektüre des E-Books!
Mit freundlichen Grüßen aus Limbach-Oberfrohna
Ihre Silke Hänel
von der IHK Chemnitz öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung bebauter und unbebauer Grundstücke
PS: Ach übrigens, Herr Franke weiß jetzt nicht nur worauf er achten muss. Seine Anzeige ist geschalten und er hat bereits erste Anrufe von Kaufinteressenten für das Elternhaus erhalten. Dem ersten Besichtigungstermin sieht er gelassen entgegen. Er hat den für das Haus vorgeschriebenen Energiebedarfsausweis parat, denn diesen haben wir ihm preiswert und innerhalb von nur 3 Tagen erstellt.
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