Die Frage taucht in fast jedem Erstgespräch auf — und sie ist berechtigt: Ein Immobiliengutachten kostet je nach Anlass und Objekt zwischen wenigen hundert und mehreren tausend Euro. Eine seriöse Pauschalantwort gibt es nicht, denn jedes Gutachten ist ein Einzelstück. Wir erklären, warum das so ist, welche Faktoren wirklich zählen — und in welcher Größenordnung Sie für Ihren Fall planen sollten.
Warum es keine Preisliste „von der Stange“ gibt
Seit der Modernisierung der HOAI gilt für Sachverständigengutachten kein bindendes Honorarrecht mehr. Das klingt zunächst nach Wildwest, ist aber sinnvoll: Ein Verkehrswertgutachten für ein Reihenhaus in Limbach-Oberfrohna unterscheidet sich grundlegend von der Bewertung eines denkmalgeschützten Mehrfamilienhauses mit Mischnutzung in Chemnitz. Beide brauchen unterschiedlich viel Recherche, Ortstermin, Datenanalyse und Schreibzeit.
Statt einer Pauschalpreisliste arbeiten wir deshalb mit einem festen Angebot, das Sie vor Auftragsvergabe schriftlich erhalten. So wissen Sie genau, was am Ende auf der Rechnung steht — keine Überraschungen.
Diese drei Faktoren bestimmen das Honorar
1. Anlass und Verwendungszweck Soll das Gutachten dem Finanzamt vorgelegt werden, im Erbstreit vor Gericht bestehen oder „nur“ zur Orientierung beim Verkauf dienen? Je höher die rechtliche Anforderung, desto umfangreicher die Dokumentations- und Begründungspflicht — und desto höher der Aufwand.
2. Objektart und Komplexität Eine Eigentumswohnung in einer großen WEG, ein Einfamilienhaus, ein vermietetes Mehrfamilienhaus, eine Gewerbeimmobilie, ein Bauernhof mit Nebengebäuden: Jede Objektart verlangt ein anderes Bewertungsverfahren — Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren — und einen anderen Datenumfang.
3. Datenlage und Aufwand Liegen Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne, Wohnflächenberechnung, Teilungserklärung und Mietverträge vollständig vor? Oder müssen Unterlagen erst beschafft, Flächen vor Ort nachgemessen oder Bodenrichtwerte über mehrere Stichtage recherchiert werden? Vollständige Unterlagen sparen Ihnen am Ende bares Geld.
Welche Gutachtenform passt zu welchem Anlass — und was kostet sie?
Kurzgutachten / Wertindikation Für eine erste belastbare Orientierung — etwa vor einem Verkauf, einer familiären Erbteilung oder einer Trennung. Es ist deutlich knapper als ein Verkehrswertgutachten und nicht zur Vorlage bei Gerichten oder Finanzämtern geeignet, aber für viele Alltagsfragen vollkommen ausreichend. Marktüblich: etwa 500 – 1.500 €
Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV Das ausführliche, gerichts- und finanzamtsfeste Gutachten nach § 194 BauGB. Pflichtleistung bei Erbschaft- und Schenkungsteuer, Pflichtteilsstreitigkeiten, Zugewinnausgleich, Betreuungsfällen oder zur Wertabsicherung größerer Transaktionen. Marktüblich: etwa 1.500 – 3.500 € für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser, bei vermieteten Mehrfamilienhäusern oder Spezialimmobilien auch deutlich darüber.
Beleihungswertgutachten Für Banken und Finanzierer nach BelWertV. Der Beleihungswert liegt strukturell unter dem Verkehrswert und folgt strengen aufsichtsrechtlichen Vorgaben. Marktüblich: abhängig von Objektgröße und Beleihungssumme, in vergleichbarer Größenordnung wie ein Verkehrswertgutachten.
Gerichtsgutachten nach JVEG Wenn ein Gericht Silke Hänel als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige bestellt, wird nach Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) abgerechnet — also stundenweise nach festgelegtem Honorargruppensatz, zuzüglich Auslagen. Die Höhe ergibt sich aus dem tatsächlichen Aufwand des Verfahrens.
Warum „kostenlose Online-Bewertungen“ Sie am Ende oft mehr kosten
Online-Rechner liefern Ihnen einen Richtwert in dreißig Sekunden — und genau das ist das Problem. Sie kennen weder den baulichen Zustand Ihrer Immobilie noch Lagebesonderheiten, Modernisierungsstau, Altlasten, Rechte und Belastungen im Grundbuch oder regionale Marktentwicklungen. Abweichungen von 20 bis 30 Prozent zum tatsächlichen Verkehrswert sind keine Seltenheit.
Bei einer Immobilie im Wert von 300.000 Euro entspricht das einer Differenz von bis zu 90.000 Euro. Vor dem Finanzamt, im Erbstreit oder bei der Kaufverhandlung wird daraus schnell ein teurer Irrtum — der das Honorar für ein qualifiziertes Gutachten um ein Vielfaches übersteigt.
Wie unser Angebot zustande kommt
Ein Anruf oder eine kurze Nachricht über das Kontaktformular genügt. Im persönlichen Gespräch klären wir:
- Worum geht es konkret — Verkauf, Erbschaft, Scheidung, Finanzierung, Steuer?
- Wo steht die Immobilie und um welche Objektart handelt es sich?
- Welche Unterlagen liegen bereits vor?
- Welche Form des Gutachtens passt zu Ihrem Anlass — und welche brauchen Sie wirklich?
Auf dieser Grundlage erhalten Sie ein schriftliches Festpreisangebot. Wenn Sie zustimmen, starten wir. Wenn nicht, ist das Gespräch für Sie kostenfrei.
Fragen zum Honorar? Sprechen wir.
Seit 2002 erstelle ich als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Markt- und Beleihungswertgutachten in ganz Sachsen — von Chemnitz über Dresden und Leipzig bis ins Erzgebirge, Vogtland und nach Mittelsachsen. Was Ihr Anlass kostet, klären wir am schnellsten in einem kurzen Telefonat.
Jetzt unverbindlich anfragen ? oder rufen Sie direkt an: +49 (0) 3722 699886
