2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz tritt am 01.08.2013 in Kraft -
2001
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2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz tritt am 01.08.2013 in Kraft

2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz tritt am 01.08.2013 in Kraft

Sachverständige für Immobilienbewertung können auf der Grundlage des aktualisierten 2. Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – 2. KostRMoG) bei Ihrer Arbeit für Gerichte zukünftig Stundensätze in Höhe von 90,00 €/Stunde zzgl. MwSt. in Rechnung stellen.
Die Novellierung des Gesetzes, welche auch die Novellierung des JVEG beinhaltet, greift bei allen ab dem 01.08.2013 eingegangenen Gerichtsaufträgen. Aufträge, die bis einschließlich 31.07.2013 in Auftrag gegeben wurden, sind nach dem alten Gesetz abzurechnen. Auch wenn das Rechnungsdatum nach dem 01.08.2013 liegt.
Es haben sich aber nicht nur die Stundensätze geändert. Auch die Abrechenmodi für Schreibauslagen, Fotos, Kopien und Dateien wurden erheblich modifiziert.
Alle Änderungen im Detail finden Sie im Bundesgesetzblatt vom 29.07.2013 (ab Seite 2681).
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