Das Bundeskabinett hat die Novellierung des Energieeinsparungsgesetzes und der EnEV beschlossen.
Die Bundesregierung hat am 6. Februar 2013 den Entwurf einer Novelle des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen.
Die Novellierung der EnEV sieht für Neubauten eine maßvolle Anhebung der Mindesteffizienzstandards in zwei Stufen in den Jahren 2014 und 2016 vor. Eine Verschärfung der Vorgaben für bestehende Gebäude ist in dem Entwurf nicht enthalten, insbesondere keine neuen Nachrüstverpflichtungen. Der Energieausweis als Informationsinstrument wird weiter gestärkt. Außerdem sollen – in Umsetzung europarechtlicher Vorgaben – Energieausweise künftig stichprobenartig überprüft werden.
Mit einem Inkrafttreten der EnEV ist erst ab Januar 2014 zu rechnen.