Sie haben eine Immobilie in Sachsen geerbt und das Finanzamt fordert Erbschaftssteuer? Was viele Erben nicht wissen: Der vom Finanzamt angesetzte Wert ist häufig 20 bis 30 Prozent zu hoch. Mit einem qualifizierten Verkehrswertgutachten lässt sich der tatsächliche Marktwert nachweisen – und die Erbschaftssteuer legal deutlich senken. Wenn Sie eine Immobilie erben in Sachsen, sollten Sie diese Möglichkeit kennen.
So bewertet das Finanzamt eine geerbte Immobilie
Das Finanzamt ermittelt den Wert einer geerbten Immobilie nicht durch eine individuelle Begutachtung, sondern nach standardisierten Pauschalverfahren des Bewertungsgesetzes (BewG) – je nach Objektart im Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren. Diese Massenbewertung berücksichtigt weder den baulichen Zustand, noch Modernisierungsstau, Altlasten, Grundstücksbesonderheiten oder regionale Marktentwicklungen in Sachsen.
Die Folge: Der Finanzamts-Wert liegt regelmäßig deutlich über dem tatsächlich erzielbaren Marktwert. Und je höher dieser Wert, desto höher die Erbschaftssteuer.
§ 198 BewG: Ihr Recht auf Nachweis des niedrigeren Werts
Das Bewertungsgesetz räumt Erben ein wichtiges Recht ein: Nach § 198 BewG dürfen Sie dem Finanzamt einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen. Dieser Nachweis erfolgt in der Regel durch ein Verkehrswertgutachten einer öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).
Das Finanzamt muss dieses Gutachten anerkennen, wenn es methodisch korrekt erstellt ist. Bei einer Steuerersparnis von mehreren tausend – oft sogar zehntausenden – Euro rentiert sich die Investition in ein Gutachten praktisch immer.
Fristen beachten: 3 Monate für die Anzeige
Wichtig zu wissen: Nach § 30 ErbStG muss der Erbfall dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis angezeigt werden. Das Gutachten selbst muss nicht sofort vorliegen – Sie können es aber später als Nachweis eines niedrigeren Werts einreichen, spätestens im Rahmen des Steuerbescheids bzw. Einspruchsverfahrens.
Wann sich ein Gutachten besonders lohnt
Ein Verkehrswertgutachten rechnet sich vor allem, wenn:
- die Immobilie einen Modernisierungsstau aufweist (unsanierte Dächer, alte Heizung, veraltete Elektrik)
- der Standort ungünstige Lagefaktoren hat (Verkehrslärm, Hanglage, Nachbarbebauung)
- es sich um eine Spezialimmobilie handelt (denkmalgeschützt, Erbbaurecht, atypischer Zuschnitt)
- der Freibetrag überschritten wird (Ehegatten 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, Geschwister/Neffen 20.000 €)
Auch bei vermieteten Objekten in strukturschwachen Regionen Sachsens lässt sich häufig ein niedrigerer Ertragswert nachweisen.
Verkehrswertgutachten von der IHK-Sachverständigen in Sachsen
Als von der IHK Chemnitz öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erstelle ich rechtssichere Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG, die vom Finanzamt anerkannt werden. Ich kenne den sächsischen Immobilienmarkt seit 2002 und weiß, welche Faktoren in unserer Region eine reale Wertminderung begründen.
Sie haben eine Immobilie in Sachsen geerbt und möchten die Erbschaftssteuer prüfen lassen? Kontaktieren Sie mich jetzt unverbindlich – gemeinsam klären wir, ob sich ein Gutachten in Ihrem Fall lohnt. Weitere Grundlagen zur Wertermittlung finden Sie im Beitrag „Immobilie bewerten in Sachsen“.
