EnEV-Referentenentwurf durch BMVBS und BMWi liegt vor
Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) wird vermutlich erst im Januar 2014 in Kraft treten. Voraussetzungen für die Erfüllung der neu gefassten EU-Richtlinie für energieeffiziente Gebäude von 2012 ist die Änderung des Energieeinsparungsgesetztes (EnEG) und der Energieeinsparverordnung.
Beide Ministern legten den Referentenentwurf den Vertretern der Länder, der kommunalen Spitzenverbände sowie der betroffenen Wirtschaftsverbände vor. Diese müssen bis 12. November 2012 Stellung nehmen.
Übersicht der Änderungen des EnEV-Entwurfs
- die Anforderungen bei der Modernisierung der Außenbauteile bei Bestandsbauten werden nicht angehoben
- für bestehende Gebäude ergeben sich keine neuen Nachrüstpflichten
- bei Neubauten werden die Anforderungen in zwei Stufen erhöht
- die Außerbetriebnahme-Regelungen für Nachtspeicherheizungen in Bestandsgebäuden bleiben bestehen
- die Energiekennwerte sind auf die Wohnfläche des Gebäudes zu beziehen (neue Pflichtangabe in Immobilienanzeigen bei Verkauf oder Vermietung)
- die Übergabe des Energieausweises an den Käufer oder neuen Mieter ist verpflichtend
- Einführung von Stichprobenkontrollen für Energieausweise, der Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen und zur Einhaltung der EnEV-Neubauanforderungen
Erstellung von Energieausweisen
Die für die Erstellung des gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweises notwendigen Daten werden von uns im Rahmen eines Ortstermines erfasst. Der den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Energieausweis wird dann in Kooperation von einem qualifizierten und ausstellungsberechtigten Energieberater eines führenden Energieberatungsunternehmen angefertigt und durch uns übergeben.
Bitte bedenken Sie, das am 1. Januar 2009 die Übergangsfrist zur Vorlage des Energieausweises für Wohngebäude abgelaufen ist. Potenziellen Käufern oder Mietern müssen Sie im Falle eines Verkaufs bzw. einer Neuvermietung Ihres Gebäudes einen Energieausweis auf Verlangen vorlegen. So sieht es die derzeit gültige Energieeinsparverordnung vor. Die Nichtbeachtung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Ein potenzieller Käufer könnte das Ordnungsamt informieren, wenn Sie auf Verlangen bei einer Objektbesichtigung oder unmittelbar danach keinen Energieausweis vorlegen können.
Der von uns übergebene Energieausweis ersetzt keine differenzierte Energieberatung, aber er erfüllt kostengünstig die gesetzlichen Anforderungen gemäß EnEV.
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Haben Sie Fragen zum Thema Energieausweise, dann rufen Sie uns an: +49 (0) 3722 699886.
Wir sprechen gern persönlich mit Ihnen.
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Silke Hänel IMMOBILIEN BEWERTUNG ist auch weiterhin als Immobiliensachverständige in der Region Sachsen/Thüringen und Umgebung für Sie tätig.
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Weitere Tätigkeiten in der Immobilienbewertung
Die Immobilienbewerterin Silke Hänel ist Vorsitzende des Sprengnetter Expertengremiums für Immobilienwerte im Direktionsbezirk Chemnitz; Mitglied des Gutachterausschusses für die Ermittlung von Grundstückswerten im Erzgebirgskreis; Mitglied im Sachverständigen-Verband Mitte e.V.; Mitglied im Arbeitskreis für Immobilienwirtschaft der IHK Südwestsachsen und Lehrbeauftragte an der Berufsakademie (BA) Glauchau-Studiengang Bauwirtschaft