Es tut sich was bei der Reform der Grundsteuer und möglicherweise kommt die seit Mitte der 90er Jahre andauernde Diskussion zum Abschluss, denn es bestanden bereits 1995 Überlegungen zur Vereinheitlichung und Reform der Grundsteuer.
Angesichts der in den BFH-Entscheidungen vom 30.06.2010 nebenher geäußerten verfassungsrechtlichen Zweifel des Bundesfinanzhofes erschien eine Grundsteuerreform dringend geboten.
Seit dem Jahr 2011 werden Studien zur Machbarkeit durchgeführt und drei Reformmodelle untersucht (Verkehrswertmodell, wertunabhängiges Modell, gebäudewertunabhängiges Kombinationsmodell). 2015 einigten sich die Landesfinanzministerkonferenz auf das Verkehrswertmodell bei weitgehender Automationsunterstützung.
Seit 2015 wird nun durch die Finanzämter eine Verbindungsdatei aufgebaut, welche die Ordnungsdaten der Katasterverwaltung, der Grundbuchämter und der Finanzverwaltung zusammenführen soll (z. B. Flurstücksnummer, Grundbuchblattnummer und Einheitswertaktenzeichen).
Am 3. Juni 2016 beschloss der Finanzminister gegen die Stimmen von Bayern und Hamburg, dass Niedersachsen und Hessen entsprechende Gesetzesentwürfe zeitnah dem Bundesrat vorlegen soll.
Die Neubewertung soll demnach zum Stichtag 01.01.2022 erfolgen und in den Folgejahren mit turnusmäßiger Aktualisierung vorgenommen werden. Erklärtes Ziel ist eine aufkommensneutrale Festsetzung der Grundsteuer.
Im Zuge der Grundsteuerreform wird eine Neubewertung des Verkehrswertes von ca. 35 Millionen wirtschaftlicher Einheiten notwendig sein.
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