Ausgleichsbeträge in städtebaulichen Sanierungsverfahren
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Ausgleichsbeträge

Ausgleichsbeträge in städtebaulichen Sanierungsverfahren

Ihrem Sanierungsgebiet gilt unsere ganze Aufmerksamkeit.

Bewertungsanlässe

Attraktive (Innen)Städte und zufriedene Grundstückseigentümer sind das Optimum einer gelungenen Stadtentwicklung/Kommunalpolitik. Durch die Festlegung von Sanierungsgebieten wurden städtebauliche Missstände beseitigt und attraktive Innenstädte geschaffen – Maßnahmen, von denen viele Grundstückseigentümer profitieren.

 

Allein im Freistaat Sachsen gibt es noch mehr als 200 städtebauliche Sanierungsverfahren (Sanierungsgebiete), die in den nächsten Jahren abgeschlossen werden sollen.

 

Bundesweit geht man davon aus, dass in den letzten 40 Jahren im Rahmen der Städtebauförderung ca. 3.700 städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen gefördert wurden. Davon sind erst ca. 1.200 Verfahren abgeschlossen.

 

Die überwiegende Anzahl der noch laufenden Sanierungsverfahren wird in den nächsten Jahren beendet werden. Bei Abschluss dieser Maßnahmen sind nach dem Willen des Gesetzgebers (hier konkret des Baugesetzbuches (BauGB)) von den Eigentümern der in den Sanierungsgebieten gelegenen Grundstücke sogenannte Ausgleichsbeträge zu erheben.

 

Geht man von ca. 2.500 noch offenen Sanierungsverfahren und vorsichtig geschätzten 300 Grundstückseigentümern pro Verfahrensgebiet aus, so sind rd. 750.000 Grundstückseigentümer in Deutschland in den nächsten Jahren von der Ausgleichsbetragspflicht betroffen.

 

Da die Kommunen in der Vergangenheit wenig öffentlichkeitswirksam mit dem Thema Ausgleichsbeträge umgegangen sind, haben sich die meisten betroffenen Eigentümer mit der Thematik der städtebauliche Sanierung und dem nun anstehenden Ausgleichsbeträgen noch nicht beschäftigt.

 

Seit in den letzten Monaten die Medien dieses Thema häufiger – unseres Erachtens wenig informativ und tlw. auch reißerisch – aufgegriffen haben, sind viele Grundstückseigentümer nun zurecht aufgeschreckt und verunsichert.

 

Auch viele Gemeinden stehen vor einer schwierigen Aufgabe, denn mit der Abrechnung von Sanierungsverfahren betreten Sie häufig völliges Neuland.

Ausgleichsbetraege

Bewertungsaufgaben

Die entstandenen Bodenwertsteigerungen müssen richtig ermittelt und fair auf den Grundstückseigentümer verteilt werden. Ein Vorgang, der selten reibungslos verläuft.

 

Wir bieten Ihnen eine Komplettlösung: Wir ermitteln die Anfangs- und Endwerte und betreuen die Beteiligten vor Ort. Rufen Sie uns an:   +49 (0) 3722 699886. Wir klären Ihre Fragen gern in einem persönlichen Gespräch.

 

Wenn Sie uns lieber eine schriftliche Nachricht senden wollen, dann füllen Sie bitte nachstehendes Kontaktformular vollständig aus. Wir melden uns umgehend bei Ihnen: