
06 Mrz Bundestag beschließt Mietpreisbremse
Mietpreisbremse beschlossen
Der Bundestag hat am 06.03.2015 die Einführung des sogenannten Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung verabschiedet und die Mietpreisbremse beschlossen.
Deren Umsetzung ist allerdings den einzelnen Bundesländern überlassen. Diese kündigten bereits an, die Mietpreisbremse schnell anzuwenden.
Die Mietpreisbremse besagt, dass die Miete bei Neuvermietungen von bestehenden Wohnungen höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Dies gilt jedoch nur in Gebieten mit Wohnraumknappheit, also nicht im gesamten Bundesgebiet. Gebiete mit Wohnungsknappheit werden durch die Landesregierungen festgesetzt.
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